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Hausregeln

In der nachfolgenden Hausordnung finden Sie die wichtigsten Hausregeln, die für unser Hotel gelten. Wir bitten Sie, diese Hausregeln zu respektieren und akzeptieren.

Allgemeine Vorschriften

  • Allen von den Hotelmitarbeitern erteilten Anweisungen, die sich auf die Hausregeln beziehen, muss Folge geleistet werden
  • Bewahren Sie Ruhe im Brandfall. Wenn es brennt melden Sie den Brand der Rezeption und/oder schlagen Sie den nächsten Feuermelder ein.
  • Beim Feueralarm verlassen Sie gleich das Gebäude.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall die Fahrstühle im Brandfall.
  • Bei der Anreise müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen. Das Mindestalter zum Einchecken ist 18.
  • An mehreren Stellen im Gebäude befinden sich Kameras. Jeder, der sich in unserem Hotel aufhält, erklärt sich mit den Kamera-Aufnahmen einverstanden. Bei Katastrophen und/oder Vorfällen können diese Aufnahmen als Unterstützung Dritten gezeigt werden.
  • Fundsachen werden an der Rezeption abgegeben.
  • Das Hotel ist nicht haftbar für den Verlust oder Diebstahl Ihrer Besitzgegenstände.
  • Die Direktion, der Inhaber dieses Hotels und/oder Personen, die im Hotel arbeiten, können nicht haftbar gemacht werden für Verletzungen und/oder Sachschäden, bzw. immaterielle Schäden, die Gäste in diesem Hotel erleiden.
  • Das Zimmer muss aufgrund der geltenden Hygienevorschriften jeden Tag gereinigt werden.

Es ist verboten:

  • Notausgänge als Eingang und Ausgang zu nutzen wenn es keinen Notfall gibt
  • Gegenstände, die dem Hotel gehören, zu entfernen. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Hoteleigentums behält das Hotel sich das Recht vor, Sie für die Reparatur- und/oder Erneuerungkosten haftbar zu machen.
  • Drogen zu sich zu nehmen, zu konsumieren, zu verhandeln oder bei sich zu haben.
  • Verwenden Sie Lachgasballons und bringen Sie Lachgasflaschen oder -patronen in den Raum (Im Zweifelsfall geben Sie bitte Zugang zu Ihrem Gepäck, um Zugang zu erhalten zum Zimmer).
  • Andere Gäste zu belästigen, wie beispielsweise mit lauter Musik, unleidlichem Verhalten oder mit Lärm anderer Art.
  • Zu rauchen. Im ganzen Gebäude gilt ein Rauchverbot. Verletzung des Rauchverbots wird mit einer Geldbuße von € 250,00 belegt. Dies gilt auch für die Deaktivierung des Brandmelders im Raum.
  • Dass die Personenzahl im Zimmer höher als die zugelassene Zahl ist.
  • Gäste im Zimmer zu haben.
  • Gäste zwecks sexueller kommerzieller Aktivitäten im Zimmer zu haben.